Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Etra Atlas. Stand: 20. Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ETRA GmbH, Neben dem Mühlweg 28, 65474 Bischofsheim („Etra“), und ihren Kunden über die Nutzung von Etra Atlas und der dazugehörigen Apps.
- Etra Atlas richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Etra nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Etra ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen von Etra
- Etra stellt dem Kunden Etra Atlas als Software über das Internet bereit (Software as a Service): ein eigenes Portal unter einer eigenen Adresse, etwa ihre-firma.etrabase.com. Der Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Grundpaket, den gebuchten Zusätzen (weitere Benutzer, App-Zusatzpaket, zusätzlicher Speicher), der Leistungsbeschreibung unter etrabase.com/atlas und dem Angebot.
- Etra betreibt Etra Atlas in einem Rechenzentrum in Deutschland. Jedes Portal hat eigene Datenbanken und einen eigenen Dateispeicher.
- Die KI-Funktionen (Texterkennung, Auslesen, KI-Suche, Atlas AI, Paragraf) laufen auf Servern von Etra. Etra gibt Dokumente, Fragen und Antworten des Kunden dafür nicht an KI-Anbieter weiter. Wer diktiert, nutzt die Spracherkennung seines eigenen Browsers.
- Die Apps (etwa für iPhone und iPad) sind Zugänge zum Portal des Kunden. Für den Bezug über einen App-Store gelten zusätzlich dessen Bedingungen.
- Etra entwickelt Etra Atlas laufend weiter und spielt neue Versionen automatisch ein. Etra darf Funktionen ändern, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Funktionen, die als Testphase gekennzeichnet sind, stellt Etra ohne Zusage zu Umfang und Verfügbarkeit bereit.
- Etra erstellt regelmäßig Sicherungen der Portale. Support erhält der Kunde an Werktagen per E-Mail an info@etrabase.com.
- Etra bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Geplante Wartungen kündigt Etra vorher an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist.
§ 3 Vertragsschluss und Einrichtung
- Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde fragt den Zugang an, Etra erstellt ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, spätestens mit der Übergabe der Zugangsdaten.
- Etra richtet das Portal nach Absprache mit dem Kunden ein: Firmen, Ordner, Benutzer, Rechte und die Angaben, die Etra Atlas aus den Belegen liest. Die Zugangsdaten erhält der Kunde in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, nachdem der Vertrag geschlossen ist und die nötigen Angaben vorliegen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise des Angebots, sonst die Preisliste unter etrabase.com/atlas bei Vertragsschluss. Alle Preise sind Monatspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, erstmals ab der Übergabe der Zugangsdaten. Für angefangene Monate berechnet Etra den Anteil nach Tagen.
- Der Kunde zahlt per SEPA-Lastschrift oder Karte. Rechnungen erhält er elektronisch.
- Zusätze kann der Kunde jederzeit dazubuchen; sie werden ab der Freischaltung berechnet.
- Etra kann die Preise mit einer Ankündigung in Textform von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Kalendermonats ändern. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Etra den Zugang nach Mahnung und einer Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen sperren. Die Daten des Kunden bleiben dabei erhalten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn und jeden Zusatz jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Etra kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an info@etrabase.com genügt.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde legt Benutzerkonten nur für bestimmte Personen an, hält Zugangsdaten und zweite Faktoren geheim und informiert Etra unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Etra Atlas speichert. Er speichert keine rechtswidrigen Inhalte und hat die nötigen Rechte an seinen Inhalten.
- Der Kunde nutzt Etra Atlas nur für die eigenen Zwecke und für die Firmen, die in seinem Portal angelegt sind. Er überlastet die Systeme nicht, umgeht keine Sicherheitsmaßnahmen und überlässt den Zugang keinen Dritten.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten seiner Beschäftigten rechtmäßig verarbeitet, insbesondere bei Zeiterfassung und Einsatzplanung, und dass er sie darüber informiert.
§ 7 Automatische Ergebnisse
Etra Atlas liest Dokumente automatisch aus und macht Vorschläge: Ablage, ausgelesene Angaben, Antworten von Atlas AI und Entwürfe in Paragraf. Diese Ergebnisse können fehlerhaft sein und ersetzen keine Prüfung. Der Kunde prüft sie, bevor er sie verwendet, insbesondere vor Zahlungen, bei Fristen und bei Verträgen.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit Etra personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bei Widersprüchen geht er diesen AGB vor.
- Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Etra verwendet sie nur, um die Leistungen für diesen Kunden zu erbringen.
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Mängel
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Etra beseitigt Mängel in angemessener Frist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
- Etra haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Etra nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Etra.
§ 11 Ende des Vertrags
Nach dem Vertragsende stellt Etra dem Kunden auf Wunsch einen Export seiner Dokumente und Daten bereit. Der Kunde kann ihn bis 30 Tage nach dem Vertragsende anfordern. Danach löscht Etra die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Etra kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine neue Rechtslage oder neue Funktionen. Etra teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis dahin, gelten sie als angenommen; darauf weist Etra in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Darmstadt.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.